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Besonders bei komplexeren Projekten mit einer größeren Anzahl an verschiedenartigen Lärmquellen, bei bestehendem hohen Lärmpegel oder besonderen Ruhelagen (z.B. Innenhöfe) mit sensibilisierten Anrainern, sind solche Nachweise den genehmigenden Behörden vorzulegen.

Der Nachweis darüber, dass der bestehende Lärmpegel durch den Betrieb nicht erhöht wird, ist vom Projektwerber selbst zu erbringen. Zu meinen Dienstleistungen gehört es, diesen Nachweis, teilweise mit Kooperationspartnern, für meine Kunden zu erstellen.

Eine Schall- bzw. Lärmuntersuchung ist im Zuge folgender Verfahren notwendig:

  •    Betriebsbewilligung
  •    Baurechtliche Genehmigung
  •    Einzelfallprüfung lt. Spalte 3 des Anhangs 1 des UVP-Gesetzes (Feststellungsverfahren)
  •    Raumverträglichkeitsuntersuchung (RVP)
  •    Strategische Umweltprüfung (SUP)