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Von den genehmigenden Behörden werden diese Nachweise vor allem in Gebieten verlangt, die nach UVP - Gesetz als belastetes Gebiet Luft gelten. Hier ist der Grenzwert laut IG-L überschritten und neue Projekte dürfen nur irrelevante Zusatzimmissionen verursachen.

Der Nachweis darüber ist vom Projektwerber selbst zu erbringen. Zu meinen Dienstleistungen gehört es, diesen Nachweis für meine Kunden zu erstellen.

Eine Luftschadstoffuntersuchung ist im Zuge folgender Verfahren notwendig:

  • Betriebsbewilligung
  • Baurechtliche Genehmigung
  • Einzelfallprüfung lt. Spalte 3 des Anhangs 1 des UVP-Gesetzes (Feststellungsverfahren)
  • Raumverträglichkeitsuntersuchungen (RVP)
  • Strategische Umweltprüfung (SUP)