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Vor allem bei Küchenabluft, die nicht über Dach geführt wird oder in der Nähe von Dachterrassen auftritt, verlangen die genehmigenden Behörden derartige Nachweise. Auch bei Fenstern in der Nähe von Garagenausfahrten oder bei geruchsentwicklungsintensiven Betrieben (Fleischverarbeitung, Tierhaltung, u. a.) kann eine Abschätzung der Geruchseinheiten verlangt werden.

Der Nachweis darüber ist vom Projektwerber selbst zu erbringen. Zu meinen Dienstleistungen gehört es, diesen für meine Kunden zu erstellen.

Im Zuge folgender Verfahren ist dieser Nachweis notwendig:

  • Betriebsbewilligung
  • Baurechtliche Genehmigung